Über uns
 
Kontrollierter Einkauf
Der kontrollierte Einkauf ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die hohe Qualität unserer Fleisch- und Wurstprodukte. Es kommen nur Tiere aus garantiert thüringer Aufzucht in Frage, die artgerecht gehalten und gefüttert werden.

Fleischeinkauf aus der Region ist uns wichtig. Dies stärkt gleichzeitig die Thüringer Wirtschaft und bedeutet für die Tiere kurze Transportwege.


Schlachtung
Wir schlachten unsere Tiere entsprechend EG-Richtlinien unter ständiger Kontrolle eines amtlichen Tierarztes.

Alle Rinder werden im Labor (FZMB) Bad Langensalza auf BSE getestet. Die Wirbelsäule wird entsprechend neuester Kenntnisse fachmännisch komplett entfernt.

Zerlegung
Gleich nach der Schlachtung beginnt die Zerlegung. Dadurch wird ein hoher Grad an Frische garantiert.

Die Zerlegung für Produktion und Filialbetrieb erfolgt nach den EG-Richtlinien. Noch am selben Tag gelangt das Fleisch in die Filialen zum Verkauf und zur Wurstproduktion.


Produktion
Die Thüringer Wurstspezialitäten sind auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt.

Um diesem traditionellen Anspruch gerecht zu werden, produzieren wir unsere Wurst nach Original Thüringer Rezepturen und unter Verwendung naturbelassener typischer Gewürze. Eine ständige Qualitätskontrolle garantiert gleichbleibende Qualität und Frische.


Verpackung & Kommissionierung
Eine gut funktionierende Verpackung und Kommissionierung ist eine wichtige Voraussetzung für den Großhandel und den Filialbetrieb.

Wir sind deshalb ständig bemüht, den Wünschen unserer Kunden und Filialleiter gerecht zu werden und uns ständig neuen Möglichkeiten anzupassen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gern für ausführliche Informationen zur Verfügung.


Was sind Zusatzstoffe?
Erläuterungen für den interessierten Verbraucher.

Zusatzstoffe sind gesundheitlich unbedenklich. Alle zugelassenen Zusatzstoffe werden durch wissenschaftliche Prüfungen auf Ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit in Langzeitstudien geprüft. Zusatzstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Unabdingbare Voraussetzungen für eine Zulassung sind
  • Der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und
  • Der Nachweis der technologischen Notwendigkeit.
Was sind Zusatzstoffe?

Das Lebensmittelrecht definiert Zusatzstoffe als Stoffe, die selbst keine Lebensmittel sind, sondern Lebensmitteln zur Erzielung bestimmter Eigenschaften zugesetzt werden. Dabei handelt es sich keineswegs um Chemie, denn viele Zusatzstoffe werden aus natürlichen Lebensmitteln gewonnen z.B.Lecithine (E 322) aus Hühnerei oder Sojabohnen, Pektin (E 440) aus Äpfeln oder Zitrusschalen. Die gleichen Substanzen kommen im menschlichen Körper vor, z.B. Citronensäure (E 330), Ascorbinsäure (= Vitamin C, E 300) oder Milchsäure (E 270).

Lebensmittelzusatzstoffe Fluch oder Segen?

„Wasser, Zuckerstoffe, Säuerungsmittel: E330 Citronensäure, E296 Weinsäure, E 260 Essigsäure, E 270 Milchsäure, Säureregulatoren, Phosphate, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, Aromastoffe, Farbstoffe usw.“. Was sich auf den ersten Blick wie das neueste Produkt aus den Reagenzglas einen „Food Designers“ liest, ist in Wirklichkeit ganz harmlos: So oder so ähnlich würde es aussehen, wenn man das Zutatenverzeichnis für das deutsche Lieblingsgemüse erstellen würde, die Tomate.

Die auf vielen Zutatenlisten aufgeführten Zusatzstoffe bzw. E- Nummern kommen größten Teils auf ganz natürliche Art und Weise in Lebensmitteln vor. Sie sind unbedenklich, teilweise sogar gesundheitsfördernd. Deswegen ist eine Angst vor Zusatzstoffen bzw. ein generelles Meiden von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen unbegründet. Die auf dem „Tomatenetikett“ aufgelisteten Zutaten stecken tatsächlich alle in der Tomate und haben sich dort ganz natürlich entwickelt. Cellulose bildet so zum Beispiel das Grundgerüst bzw. die Struktur der Tomate.

Die Farbstoffe E 160a, E 160d, E 101 sind Carotin, Lycopin und Riboflavin (Vitamin B 2), die sich positiv auf die Gesundheit auswirken. Hinter dem Antioxidationsmittel E300 versteckt sich Vitamin C, hinter dem Säuerungsmittel E 296 und E330 Apfelsäure und Citronensäure, alles natürlicherweise vorkommende Inhaltsstoffe.

Wie Sie sehen verbergen sich hinter den E- Nummern für die Gesundheit unbedenkliche Stoffe, die oftmals auch auf natürliche Weise im Lebensmittel enthalten sind, dort aber nicht deklariert werden müssen, da sie nicht von außen zugesetzt worden sind.